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    Verschenken und Vererben

     

    Es gibt viele gute zivilrechtliche Gründe, seine Nachfolge sorgfältig zu planen. Dazu zählt die Einsetzung der Erben und Anordnungen zur Teilung und Verwaltung des Nachlasses. Hierzu bedarf es der erbrechtlichen Beratung durch einen Anwalt/Notar.


    Daneben spielt bei der Nachfolgeplanung die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine zentrale Rolle. Hauptziel jeder Nachfolgeplanung ist es, im Erbfall dem Fiskus einen möglichst geringen Anteil des eigenen Vermögens zu überlassen. Unter diesem Gesichtspunkt werden auch schon vor dem Erbfall große Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung steueroptimiert übertragen.

    Wir informieren Sie über die aktuellen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um spätere Überraschungen nach einer Schenkung oder im Erbfalle zu vermeiden.

    Planen Sie Ihre Nachfolge frühzeitig und umfassend unter Berücksichtigung

    - der persönlichen Interessen,
    - der zivilrechtlichen Rechtslage
    - und der Steuerbelastung!

    Einen AKTUELLEN Überblick gibt Ihnen diese Broschure zum Thema Erben und Verschenken (Stand 2022).