Sehr geehrte Mandanten,
willkommen auf der Internetseite der Steuerkanzlei Heike Scherger.
2026 werden einige Neuerungen im Steuerecht kommen. Diese sind zum Teil verabschiedet oder in der Diskussion Hier finden sie einen aktuellen Überblick (Stand Nov. 2026).
HINWEISSCHREIBEN FÜR STEUERVORAUSZAHLUNGEN WERDEN EINGESTELLT
Liebe Mandanten,
Wer bisher in Bayern Steuern vorauszahlen musste, hat vor Ablauf der Frist ein Hinweisschreiben vom Finanzamt bekommen. Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit durch die Finanzverwaltung wird ab sofort eingestellt.
Wir empfehlen daher, ein SEPA-Lastschriftverfahren oder Daueraufträge zu nutzen, um die Vorauszahlungen fristgerecht zu entrichten. Betroffen sind u. a. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmer mit hohen Nebeneinkünften. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge, die durch eine Einzugsermächtigung oder rechtzeitige Zahlung vermieden werden können.
Die Höhe der vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen können Sie dem letzten Steuerbescheid entnehmen.
* Steuervorauszahlungen für Zwecke der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sind vierteljährlich bis zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.
* Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten.
Bitte nehmen Sie Ihren anstehenden Steuerzahlungen rechtzeitig vor.
Ihre Steuerkanzlei Heike Scherger
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!
Wir machen Steuern transparent und verständlich, digital oder analog, für jeden !
Unsere Kanzlei
Für Sie da - kompetent, seriös, flexibel !
Unsere Steuerkanzlei Scherger ist eine Einzelkanzlei und seit 2001
in Oberpframmern tätig.
Unser Mandantenportal
Für die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten verwenden wir ein digitales Portal. Dies ermöglicht eine sichere Kommunikation sowie einen sicheren Dokumentenaustausch Die Lösung entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Steuerberater sowie der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).
Unsere Leistungen
Wir bieten das gesamte Spektrum von der Buchhaltung über die
Einnahme-Ausgabe-Rechnungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Dabei umfasst unser Mandantenkreis Einzelunternehmen und Personen-
und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen.
Informationen zum Abrufen
Für unsere Mandanten bieten wir die unterschiedlichsten Informationsunterlagen an zum Abruf.